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Zeugen Jehovas laden plötzlich jahrelang geächtete Ausgeschlossene ein

Die Leitende Körperschaft (Führungsgremium in New York) hat eine Änderung der Lehre vorgenommen: Ausgeschlossene dürfen nun im Königreichssaal begrüßt werden – anstatt sie wie bis anhin zu ignorieren. Seither sind wir mit zahlreichen Anfragen Ausgeschlossener konfrontiert. Anlass für uns, Stellung zu beziehen. Für uns, für euch, für alle! Gebt gut acht auf euch!

In den letzten Tagen sehen wir uns von vielen Aussteigerinnen und Aussteigern kontaktiert, die plötzlich Nachrichten ihrer Angehörigen samt Einladungen erhalten, das diesjährige Gedächtnismahl am 24. März im Königreichssaal zu besuchen. Es sind Ehemalige, die zum Teil Jahrzehnte kein Lebenszeichen ihrer Angehörigen bekamen.

Grund für die plötzliche Kontaktaufnahme ist die Aussage der Leitenden Körperschaft, Ausgeschlossene nun im Königreichssaal begrüssen zu dürfen. Das schürt, so nehmen wir großteils wahr, Hoffnung – bei Ausgestiegenen und Eingeschlossenen gleichermaßen.

Es geht jedoch nur um ein „Hallo“, und auch nur in dem Fall, dass man den Königreichssaal betritt. Das ist alles. Danach wird alles wieder wie vorher sein. Wege trennen sich nach dem Gedächtnismahl und alle Betroffenen fallen wieder an den Platz zurück, an dem sie sich all die Jahre vorher befanden. Ohne Gruss, ohne Umarmung oder ein Wiedersehen mit Familie und Freunden. Ohne einen Anruf mit der simplen Frage: „Wie geht es dir?“

Und eines sei noch ergänzt: Wir werden von der Leitenden Körperschaft in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unterteilt. Denn diese punktuelle Aufweichung betrifft nur Ausgeschlossene und nicht die Abtrünnigen. Das sind jene, die je gegen die Lehren und/oder Führerschaft sprachen. Die wichtigen Aufklärer gegen Grund- und Menschenrechtsverletzungen bei Zeugen Jehovas.

Wir verurteilen diesen Winkelzug der Organisation, der derzeit große Aufruhr und Verstörung erzeugt, um dann enttäuschte Menschen zurückzulassen. Menschen, die sich mit großem, und dann sogar noch grösserem Leid aufgrund des Verlustes ihrer Lieben noch stärker konfrontiert sehen.

Deshalb bitten wir euch: achtet gut auf euch und eure Gefühle. Ihr wünscht euch vielleicht, eure Lieben wieder einmal umarmen zu können, genauso, wie sich das auch eure Familienmitglieder als aktive ZJ wünschen. Das ist menschlich und normal.

Werft bitte auch einen Blick nach links oder rechts von euch. Gibt es Personen in eurem Umfeld, die jetzt ein Ohr oder Hilfe brauchen? Vielleicht könnt ihr euch einander unterstützen. Auch unser Beratungsteam steht wie immer zur Verfügung: hilfe@jz.help

Lasst uns füreinander da sein! Euer Team von JZ Help e.V.

ExterneHilfsangebote findet Ihr hier.
Oder per eMail an: hilfe(at)jz.help

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Gericht urteilt gegen Jehovas Zeugen KdöR im Markenrechtsstreit mit JZ Help

Aktualisierung vom 24.02.2024
Details zum gesamten Prozessverlauf mit wichtigen Schlussfolgerungen zu den Hintergründen finden Sie im Video:

Die Zeugen Jehovas (RZiD) legten am 19.02.2024 Zulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

Aktualisierung vom 26.01.2024
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute die Berufung der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland (RJZiD) abgelehnt. Damit hat der Verein den Markenrechtsstreit auf ganzer Linie gewonnen.
Weitere Details folgen in kürze.

Aktualisierung vom 23.11.2023
In der heutigen Berufungsverhandlung beim Oberlandesgericht Frankfurt unterbreitete das Gericht den folgenden Vergleichsvorschlag: Der Verein JZ Help e.V. läßt die Marke „JZ“ im Markenregister streichen und kann im Gegenzug den Vereinsnamen und die Internet-Domain jz.help weiter verwenden. Der Verein hat bisher allerdings nie „JZ“ in der Alleinstellung verwendet, so dass sich daraus keine Veränderung ergeben würde.

Der Vorstandsvorsitzende von JZ Help e.V. Udo Obermayer stimmte dem Vorschlag des Gerichts zu. Die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland (RJZiD), u.a. vertreten durch RA Pikl, lehnte ab, was auch nicht verwunderlich ist, da RJZiD damit ihr eigentliches Prozessziel, die Benennung ihrer menschenrechtsverletzenden Organisation im Vereinsname und der Internet-Domain, verfehlt hätte. Das Gericht vertagte daraufhin seine endgültige Entscheidung.

Aktualisierung vom 28.09.2022:
Jehovas Zeugen in Deutschland K.d.ö.R. legen Berufung gegen das Urteil des LG Frankfurt vom 17.08.2022 ein.

17.08.2022
Das Landgericht Frankfurt urteilte am 17.08.2022 gegen Jehovas Zeugen KdöR im Markenrechtsstreit mit JZ Help. Die Klage von Jehovas Zeugen KdöR wurde abgewiesen. Jehovas Zeugen KdöR haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Wir danken allen, die uns durch ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden unterstützt haben, damit wir diesen Rechtsstreit erfolgreich führen konnten.

Entscheidungsgründe des Gerichts

Die Klägerin (Jehovas Zeugen KdöR) kann sich auf keine Marke nach § 4 MarkenG berufen. Die Klägerin ist nicht Inhaberin einer eingetragenen Marke. Auch ist sie nicht Inhaberin einer Benutzungsmarke nach § 4 Nr. 2 MarkenG, da Veraussetzung hierfür wäre, dass sie das Zeichen „JZ“ im geschäftlichen Verkehr genutzt hat und das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat.

[…] Ein Zeichen wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn die Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit […] dient […] Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Religionsgemeinschaft keine kommerzielle Tätigkeit ausführt […] Die Klägerin hat nicht vorgetragen mit dem Kongress Einnahmen generiert zu haben […]

Darüber hinaus liegt auch keine Verwechslungsgefahr oder Irreführung vor, denn der Verkehr wird nicht davon ausgehen, die von dem Beklagten (JZ Help) angebotenen Dienstleistungen würden von der Klägerin stammen.

[…] Mangels wirtschaftlicher Tätigkeit kommt es auf die Bekanntheit oder Verkehrsgeltung des Zeichens „JZ“ nicht an.

Zum Urteil des LG Frankfurt geht es hier.

Siehe auch Namensänderung in JZ Help,
Denn sie wissen, was sie tun – Wachtturmgesellschaft gegen „JZ.help“ (Richard Dawkins Foundation 15.12.2020) und Watchtower Society attackiert unseren Verein

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Der Verein JZ Help e.V. stellt sich vor

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Norwegen: Zeugen Jehovas fühlen sich nach Urteil diskriminiert

BEZIRKSGERICHT OSLO
Die ehemaligen Zeugen Jehovas, Jan Frode Nilsen und Rakel Fjelltvedt, sind erleichtert, dass das Bezirksgericht zugunsten des Staates entschieden hat. Die Zeugen Jehovas erwägen eine Berufung.

Große Erleichterung nach Urteilsverkündung

Rakel Lima Fjelltvedt ist eine ehemalige Zeugin Jehovas. Sie wurde aus der Religionsgemeinschaft ausgeschlossen, nachdem sie beschlossen hatte, aus ihr auszutreten. Heute hat sie kaum noch Kontakt zu ihrer Familie. Sie lebt in Pollestad in der Gemeinde Klepp mit ihrem Sohn Matheo und ihren beiden Hunden.

„Die Zeugen Jehovas sind gigantisch. Man kann sich klein fühlen, aber mit dem Staat ist man ein bisschen größer und stärker“, sagt Rakel Lima Fjelltvedt, ehemalige Zeugin Jehovas.

Artikel von Ingvild Sandnes Kessel, Journalistin und Tove Bø, Leiterin der Sicherheitsabteilung
Veröffentlicht: 04/03/2024 17:09 Zuletzt aktualisiert: 04/03/2024 21:47
Übersetzt von JZ Help e.V.

Der Staat wird vom Osloer Bezirksgericht im Fall der Zeugen Jehovas freigesprochen. „Für uns ist das eine unglaublich große Erleichterung. Der Fall war für alle Beteiligten sehr emotional“, sagte ein gerührter Jan Frode Nilsen gegenüber Vårt Land. Er ist ein ehemaliges Mitglied der Zeugen Jehovas und war einer von mehreren, die vor dem Osloer Bezirksgericht aussagten, wie er aus seiner früheren Religionsgemeinschaft ausgeschlossen wurde.

Urteil wie erwartet!

Er ist von dem Urteil des Bezirksgerichts nicht überrascht: „Es ist wie erwartet. Die Sache ist juristisch gesehen felsenfest, und zwar von Anfang bis Ende“, sagt Nilsen.

Rakel Lima Fjelltvedt (Foto: Caroline Teinum Gilje)

Rakel Lima Fjelltvedt (26) stimmt Jan Frode Nilsen zu.
Fjelltvedt gehörte ebenfalls zu den ehemaligen Zeugen, die in dem Prozess über ihre Erfahrungen mit den Zeugen Jehovas sprachen. Es ist jetzt drei Jahre her, dass sie die Religionsgemeinschaft verlassen hat: „Es scheint ein sehr gründliches Urteil zu sein. Ich bin erleichtert, dass sie das hervorgehoben haben, was meiner Meinung nach in der Ausgrenzungspraxis problematisch war, und das Ausmaß der sozialen Kontrolle.“
Rakel Lima Fjelltvedt wurde aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen, nachdem sie selbst beschlossen hatte, aus ihr auszutreten. Heute hat sie nur noch minimalen Kontakt zu ihrer Familie.
Sie lebt in Pollestad in der Gemeinde Klepp mit ihrem Sohn Matheo und ihren beiden Hunden.

Schutz der Kinder steht im Vordergrund

Fjelltvedt findet es richtig, dass den Zeugen Jehovas sowohl die Registrierung als Religionsgemeinschaft als auch die finanzielle Unterstützung weiterhin vorenthalten wird, weist aber darauf hin, dass das Geld wahrscheinlich keine Motivation für die Religionsgemeinschaft gewesen ist: – Sie haben eine starke Wirtschaft, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, und sie schicken auch Geld aus dem Land. Es ist also nicht so, dass es von staatlicher Unterstützung abhängt, ob sie die Organisation betreiben können oder nicht. „Ich unterstütze das Recht eines jeden, zu glauben, was er will, und das gilt auch für uns alle, die wir in diesem Prozess ausgesagt haben. Aber wofür wir als Gesellschaft unsere Steuergelder ausgeben, sagt etwas über die Art von Einstellungen und Praktiken aus, die wir fördern wollen.“ Fjelltvedt selbst wollte sich in erster Linie auf die problematischen Erfahrungen von Kindern in der Religionsgemeinschaft konzentrieren.

Aussage gegen Zeugen Jehovas vor Gericht emotionale Belastung

Rakel Lima Fjelltvedt sagte im Januar dieses Jahres vor dem Osloer Bezirksgericht gegen die Zeugen Jehovas aus. „Es war schwierig, vor Gericht zu erscheinen, und hat mich emotional mehr gekostet, als ich dachte. Die Zeugen Jehovas sind eine riesige Religionsgemeinschaft mit mehreren Millionen Mitgliedern. Man kann sich sehr klein fühlen. Zusammen mit dem Staat waren wir eindeutig stärker. Das ist eine große Anerkennung in dem Urteil, das wir jetzt erhalten haben.“ Sie glaubt, dass es einen besonderen Grund gibt, warum die Zeugen Jehovas heute unzufrieden sind: „Es geht um den Ruf. Das ist klar. Es war schwierig, vor Gericht zu erscheinen, und hat mich emotional mehr gekostet, als ich gedacht hatte.“

Wie Nilsen hält auch Fjelltvedt es für wahrscheinlich, dass die Zeugen Jehovas in Berufung gehen werden – „In diesem Fall werden wir eine neue Gelegenheit haben, auf diese negativen Praktiken hinzuweisen, die auch Kinder und Jugendliche betreffen.“

Der Fall der Zeugen Jehovas

Der Streit zwischen den Zeugen Jehovas und dem Staat wurde vom 8. bis 19. Januar dieses Jahres vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt. Die Zeugen Jehovas hatten gegen den Staat geklagt, nachdem der Gouverneur von Oslo und Viken den Zeugen Jehovas die staatliche Subvention und die Registrierung als Religionsgemeinschaft im Jahr 2022 entzogen hatte.
Das Urteil wurde am Montag, dem 4. März, vom Bezirksgericht Oslo verkündet:
Der Staat wird freigesprochen. Die Zeugen Jehovas werden zur Zahlung von Prozesskosten in Höhe von 1.140.505 NOK [99.580,46 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] verurteilt. Keine Entscheidung in der Berufung.

In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist es üblich, dass die unterlegene Partei die Prozesskosten der anderen Partei tragen muss. Die Zeugen Jehovas wurden nun zur Zahlung von Prozesskosten in Höhe von mehr als 1,1 Millionen NOK verurteilt. Die Zeugen Jehovas haben Klage eingereicht, nachdem die Behörden beschlossen hatten, ihnen die Eintragung als Religionsgemeinschaft und damit auch die damit verbundene staatliche Subvention zu entziehen. Die norwegischen Behörden glauben, dass sie dazu in der Lage waren, weil sie die Ausschlusspraktiken der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften betrachten.

BEZIRKSGERICHT OSLO

Rechtsanwalt Anders Ryssdal vertrat die Zeugen Jehovas in dem Gerichtsverfahren gegen den Staat, das im Januar dieses Jahres stattfand. „Wir sind natürlich enttäuscht über das Ergebnis“, sagt der Anwalt der Zeugen Jehovas, Anders Stray Ryssdal, gegenüber Vårt Land, „wir werden das Urteil nun sorgfältig prüfen und entscheiden, ob wir vor Ablauf der Frist Berufung einlegen.“

Zeugen Jehovas fühlen sich von Urteil diskriminiert

Die Berufungsfrist beträgt wegen Ostern nur etwas mehr als einen Monat. Jørgen Pedersen, Sprecher der Zeugen Jehovas, schreibt in einer E-Mail, dass das Bezirksgericht mit diesem Urteil „die diskriminierenden Entscheidungen des Gouverneurs von Oslo und Viken und des Ministeriums für Kinder und Familienangelegenheiten gegen die Zeugen Jehovas nicht korrigiert“. Wir sind natürlich enttäuscht – Anders Stray Ryssdal, Anwalt der Zeugen Jehovas Vårt Land ist es nicht gelungen, am Montagabend eine Stellungnahme des Gouverneurs von Oslo und Viken, Valgerd Svarstad Haugland, zu erhalten. Das Ministerium für Kinder und Familien schrieb in einer E-Mail an Vårt Land, dass es „zur Kenntnis genommen hat, dass in dem Fall ein Urteil ergangen ist, und dass dem Staat Recht gegeben wurde“.

Beweise wurden vor Gericht nicht ignoriert

Jan Frode Nilsen ist der Meinung, dass wenig darauf hindeutete, dass die Zeugen Jehovas den Prozess gewinnen würden. „In diesem Fall hätte das Gericht die gesamte Literatur der Religionsgemeinschaft außer Acht lassen müssen. Aber das hieße, die Beweise zu ignorieren. Ich hatte also keinen Zweifel daran, dass dies ein offensichtlicher Fall war.“

Jan Frode Nilsen ist erleichtert über die jüngste Nachricht und sagt, er werde sich etwas Zeit nehmen, um die Freude und Erleichterung zu verarbeiten – „Es ist sehr wichtig, dass die Richter uns glauben, so wie die Ministerien und der Staatsverwalter uns geglaubt haben.“ Nilsen sagt, es sei schwierig gewesen, vor Gericht zu erscheinen.
„Die Tatsache, dass uns jetzt geglaubt wird, und dass wir nicht bis zum Herbst und dem Berufungsverfahren warten müssen, um geglaubt zu werden, ist eine große Erleichterung.“

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Norwegen: So lautet das Urteil im Fall der Zeugen Jehovas

RECHTSSACHE: Die Zeugen Jehovas haben gegen den norwegischen Staat geklagt, nachdem ihnen staatliche Subventionen vorenthalten worden waren. Das Urteil wurde am Montag, den 4. März 2024 verkündet.

Die Zeugen Jehovas haben Klage eingereicht, nachdem die Behörden beschlossen hatten, ihnen die Registrierung als Religionsgemeinschaft und damit auch die damit verbundenen staatlichen Subventionen zu entziehen. Die norwegischen Behörden glauben, dass sie dazu in der Lage waren, weil sie die Ausschlusspraktiken der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften betrachten.

Bezirksgericht Oslo
URTEIL: Der Prozess zwischen den Zeugen Jehovas und dem norwegischen Staat fand vom 8. bis 19. Januar vor dem Bezirksgericht Oslo statt.
Rechtsanwalt Anders Ryssdal (rechts) vertrat die Zeugen Jehovas (Foto: Erlend Berge)

Ein Artikel von Ingvild Sandnes Kessel, Journalistin | Tove Bø, Duty Manager | Morten Marius Larsen und Maria Lavik, Journalistin Veröffentlicht: 04/03/2024 16:20 Zuletzt aktualisiert: 04/03/2024 20:19
Übersetzt von JZ Help e.V.

Das Urteil wurde am Montag vor dem Bezirksgericht Oslo verkündet und lautete wie folgt: Der Staat wird freigesprochen.
Die Zeugen Jehovas werden zur Zahlung von Prozesskosten in Höhe von knapp über 1,1 Mio. NOK [99.580,46 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] verurteilt. (Urteil in englisch)

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass „die Bedingungen für die Verweigerung der staatlichen Subventionen und der Registrierung der Zeugen Jehovas nach dem Gesetz über Religionsgemeinschaften erfüllt sind und dass die Entscheidungen gültig sind“.
Darüber hinaus ist das Gericht der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas „durch ihre Politik und Praxis des Ausschlusses die Meidung von Mitgliedern, die ausgeschlossen werden oder austreten, fördern, so dass sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, der sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind“.

Der ehemalige Zeuge Jehovas Jan Frode Nilsen, der im Prozess ausgesagt hat, ist erleichtert, als Vårt Land ihn kurz nach der Urteilsverkündung kontaktiert: „Es ist sehr wichtig, dass die Richter uns glauben, genauso wie die Ministerien und der staatliche Verwalter uns geglaubt haben“, sagt er.
Zeugen Jehovas sind enttäuscht – Berufung?

Die Zeugen Jehovas ermutigen dazu, Mitglieder, die ausgeschlossen werden oder austreten, zu meiden, so dass sie mit wenigen Ausnahmen der sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind – Auszug aus dem Urteil des Bezirksgerichts Oslo gegen die Zeugen Jehovas, das am 4. März erging, in Anbetracht einer Berufung – „Wir sind natürlich enttäuscht über das Ergebnis“, sagt der Anwalt der Zeugen Jehovas, Anders Stray Ryssdal, gegenüber Vårt Land. Er sagt, dass sie noch nicht entschieden haben, ob sie Berufung einlegen werden oder nicht – „Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig prüfen und entscheiden, ob wir vor Ablauf der Frist Berufung einlegen“.
Die Berufungsfrist läuft in etwas mehr als einem Monat ab, da Ostern ist.

Der Sprecher der Zeugen Jehovas, Jørgen Pedersen, schreibt in einer E-Mail an Vårt Land, dass sie ihre „rechtlichen Möglichkeiten“ prüfen werden, und führt weiter aus: „Da diese Entscheidung nicht mit den Entscheidungen höherer Gerichte in anderen Ländern übereinstimmt und auch nicht mit dem, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf die Zeugen Jehovas entschieden hat, werden wir unsere rechtlichen Möglichkeiten prüfen“.
Der Sprecher der Zeugen Jehovas ist auch der Meinung, dass das Bezirksgericht mit diesem Urteil „die diskriminierenden Entscheidungen des Gouverneurs von Oslo und Viken und des Ministeriums für Kinder und Familienangelegenheiten gegen die Zeugen Jehovas nicht korrigiert“.

Vårt Land ist es nicht gelungen, am Montagabend eine Stellungnahme des Gouverneurs von Oslo und Viken, Valgerd Svarstad Haugland, zu erhalten. Das Ministerium für Kinder und Familien schrieb in einer E-Mail an Vårt Land, dass es „zur Kenntnis genommen hat, dass es ein Urteil in dem Fall gegeben hat, und dass dem Staat Recht gegeben wurde“.
Die Zeugen Jehovas hatten gegen den norwegischen Staat geklagt, nachdem ihnen das Recht auf staatliche Subventionen und die Registrierung als Religionsgemeinschaft verweigert worden war.
Im Januar fand der zweiwöchige Prozess zwischen der Religionsgemeinschaft und dem Ministerium für Kinder und Familienangelegenheiten vor dem Bezirksgericht Oslo statt. Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Zeugen Jehovas öffentliche Mittel erhalten sollten und ob sie wieder als Religionsgemeinschaft in Norwegen registriert werden können. Der Staat, vertreten durch das Ministerium für Kinder und Familien, wurde freigesprochen.

Zeugen Jehovas tragen Kosten des Verfahrens

Die Zeugen Jehovas werden verurteilt, genau 1.140.505 NOK [99.580,46 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] zu zahlen. Aus der Lexikondefinition im Urteil des Bezirksgerichts Oslo geht die Einschätzung des Gerichts über die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas hervor.

Sie verweisen unter anderem auf die Zusammenfassung von Store Norske Leksikon [Großes norwegisches Lexikon, Anm. JZ Help e.V.] über die Zeugen Jehovas und die Ausgrenzung, für die Tarald Rasmussen, ehemaliger Professor für Kirchengeschichte, verantwortlich ist. Nach Einschätzung des Hofes handelt es sich dabei um eine korrekte Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale.
In der SNL heißt es u.a.: „Ein Ausschluss ist nach Ansicht der Zeugen Jehovas notwendig, wenn sich ein Mitglied der Versammlung von den Lehren der Zeugen distanziert oder wiederholt ohne Reue gegen Gottes Gebote verstößt“. In dem Urteil wird auch den Aussagen mehrerer Zeugen und ihren persönlichen Erfahrungen mit dem Ausschluss viel Raum gewidmet.

Freier Austritt bei Zeugen Jehovas verhindert

Vor Gericht hat der Staat argumentiert, dass die Praxis der Zeugen Jehovas einen freien Austritt verhindert. Sie haben argumentiert, dass Mitglieder, die austreten, keinen Kontakt mehr zu Familie und Freunden in der Gemeinde haben dürfen. Dadurch könnten sie sich unter Druck gesetzt fühlen, in der Religionsgemeinschaft zu bleiben. Die Praxis beinhaltet auch eine negative soziale Kontrolle und psychologische Gewalt gegen Kinder, wie der Staat sie sieht.

Verstoß gegen Kinderrechte

Bei den Zeugen Jehovas kann man vor dem 18. Lebensjahr als Vollmitglied aufgenommen werden. Das bedeutet, dass getaufte Kinder ausgeschlossen werden können, wenn sie gegen die Regeln der Religionsgemeinschaft verstoßen. Der Staat ist der Ansicht, dass dies gegen die Rechte der Kinder verstößt.
Die Zeugen Jehovas haben Klage eingereicht, nachdem die Behörden beschlossen hatten, ihnen die Registrierung als Religionsgemeinschaft und damit auch die damit verbundenen staatlichen Zuschüsse zu entziehen. Die norwegischen Behörden glauben, dass sie dazu in der Lage waren, weil sie die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas als Verstoß gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften betrachten.

DER STAAT NORWEGEN – Die Staatsanwältin Liv Inger Gjone Gabrielsen (rechts) war die Verteidigerin des Staates in dem Prozess. Hier mit der juristischen Assistentin und Regierungsanwältin Kristin Hallsjø Aarvik: (Erlend Berge)
Zeugen Jehovas streiten Ächtungspraxis ab

Die Zeugen Jehovas bestreiten, dass ihre Praxis einen freien Austritt verhindert. Vor Gericht verteidigte der Anwalt der Zeugen Jehovas, Anders Ryssdal, die Ausschlusspraxis und argumentierte, dass die Trennung zwischen verbleibenden und ehemaligen Mitgliedern nicht so absolut ist, wie der Staat behauptet.
Er hat auch argumentiert, dass die familiären Bindungen nicht zerrüttet sind und dass Familien immer noch die Verantwortung haben, füreinander zu sorgen, auch wenn jemand nicht mehr Mitglied ist. Verwandte, die zusammenleben, sind von dem Grundsatz der Kontaktvermeidung ausgenommen, so der Anwalt. Auch Vorstandsmitglied Kåre Sæterhaug erklärte vor Gericht, dass es jeder Familie selbst überlassen bleibe, ob sie den Kontakt zu Familienmitgliedern abbrechen wolle. Die Zeugen Jehovas haben auch bestritten, dass es in der Religionsgemeinschaft psychische Gewalt und negative soziale Kontrolle gegenüber Kindern gibt, und haben behauptet, dass der Staat dies nicht beweisen kann.

Der staatliche Verwalter entzog den Zeugen Jehovas 2021 die staatliche Subvention. Der Zuschuss für die 12 686 Mitglieder der Zeugen Jehovas belief sich im Jahr 2021 auf rund 16 Millionen NOK [1.397.001,64 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.].
Seit drei Jahren erhält die Religionsgemeinschaft keinen staatlichen Zuschuss mehr für ihre Mitglieder.
Vor Gericht forderte sie die Rückzahlung von mehr als 50 Millionen NOK [4.365.630,13 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] an entgangenen staatlichen Zuschüssen mit Zinsen und die Beibehaltung ihres Status als eingetragene Religionsgemeinschaft.

Millionengewinne für Zeugen Jehovas trotz gestrichener Subventionen

Obwohl die öffentlichen Zuschüsse gestrichen wurden, machen die Zeugen Jehovas einen Gewinn in Millionenhöhe. Vårt Land hat berichtet, dass die Zeugen Jehovas im vergangenen Jahr 118 Millionen NOK [10.302.887,12 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] an Spenden in Norwegen erhalten haben.
Das sind 20 Millionen NOK [1.746.252,05 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] mehr als im Jahr zuvor.

Die Glaubensgemeinschaft machte im vergangenen Jahr einen Gewinn von 5,9 Millionen NOK [515.144,36 €, Stand 05.03.2024 – Anm. JZ Help e.V.] .
Die Jahresrechnung der Glaubensgemeinschaft wird von September 2022 bis August 2023 berechnet.


Weitere Rechtsentscheidungen gegen Zeugen Jehovas.

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Zeugen Jehovas verlieren gegen den Staat Norwegen

Grund: „Schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“!

Die Ächtungspraxis beinhalte "schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer"!
Norwegen

Originalartikel auf der Plattform VG -> hier
Übersetzt von JZ Help e.V.

Die Zeugen Jehovas werden ihre staatliche Unterstützung nicht zurückerhalten. Die Entscheidungen, der Religionsgemeinschaft die Unterstützung zu verweigern, wurden für gültig erklärt, und der Staat wurde in einem kürzlich ergangenen Urteil des Osloer Bezirksgerichts freigesprochen.

Dem Urteil zufolge beinhaltet die Ausgrenzungspraxis der Zeugen Jehovas „schwerwiegende Verstöße gegen die Rechte und Freiheiten anderer“, schreibt Dagen am Montagnachmittag.

Der Fall wurde im Januar vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt, und das Gericht hat nun zugunsten des Staates entschieden. Die Zeugen Jehovas werden außerdem zur Zahlung von Gerichtskosten in Höhe von knapp über 1,1 Millionen NOK verurteilt.

Die Zeugen Jehovas reichten Klage gegen den norwegischen Staat ein, nachdem ihnen das Recht auf staatliche Subventionen und die Registrierung als Religionsgemeinschaft entzogen worden war, schreibt Vårt Land.

Letztes Jahr wurde bekannt gegeben, dass die Religionsgemeinschaft sowohl die staatlichen Subventionen für 2021 als auch ihre Registrierung als Religionsgemeinschaft verlieren würde. Die Zeugen Jehovas sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und haben eine Klage gegen den Staat eingereicht.

Die Entscheidung wurde auch für die Ablehnung der staatlichen Beihilfen in den Jahren 2022 und 2023 aufrechterhalten.

Die Forderung nach einer Nachzahlung der Gesamtsubvention in Höhe von 35 Mio. NOK [3.053.642,91 Euro – Stand 4. Mürz 2024 – Anm. JZ Help e.V.] wurde ebenfalls vom Gericht abgelehnt.

Der Grund für den Widerruf der staatlichen Subvention ist, dass das Ministerium für Kinder und Familien und der staatliche Verwalter der Ansicht sind, dass die Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas eine negative soziale Kontrolle beinhaltet und einen freien Austritt aus der Religionsgemeinschaft verhindert.

„Durch die Richtlinien und die Praxis des Ausschlusses fördern die Zeugen Jehovas Mitglieder, die ausgeschlossen werden oder sich zurückziehen, so dass sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einer sozialen Isolation von den übrigen Mitgliedern der Religionsgemeinschaft ausgesetzt sind“, schließt Richter Ole Kristen Øverberg.


Mehr demnächst!

Zeugen Jehovas fordern 35 Millionen an staatlichen Subventionen

Ächtung jetzt persönliche Gewissensentscheidung?
„Keine Überwachung und Kontrolle durch die Ältesten!“

Erschienen in der Fædrelandsvennen am Donnerstag, 18. Januar 2024
Übersetzt von JZ Help e.V.

Jan Frode Nilsen
Jan Frode Nilsen aus Risør hat während des laufenden Prozesses vor dem Osloer Bezirksgericht gegen seine ehemalige Religionsgemeinschaft ausgesagt.

Die Zeugen Jehovas haben den norwegischen Staat verklagt, nachdem sie im Jahr 2021 ihre staatlichen Zuschüsse verloren hatten.

In dem Streit geht es darum, ob die Praxis der Zeugen Jehovas, Mitglieder auszuschließen, gegen das Gesetz über Religionsgemeinschaften verstößt. Der Staat bejaht dies, während die Zeugen Jehovas einräumen, dass sie den Ausschluss praktizieren, dass es aber jeder einzelnen Familie überlassen bleibt, ob sie Kontakt zu denjenigen haben will, die die Religionsgemeinschaft verlassen haben. In einer E-Mail an Fædrelandsvennen schreibt Jørgen Pedersen, Sprecher der Zeugen Jehovas in Skandinavien, Folgendes:

„Es ist Sache des einzelnen Gemeindemitglieds, auf der Grundlage seines persönlichen religiösen Gewissens die biblische Aufforderung „hör auf, mit ehemaligen Mitgliedern zu verkehren“ anzuwenden. Die Ältesten der Versammlung überwachen weder das persönliche Leben der Mitglieder der Versammlung, als wären sie „Polizisten“, noch üben sie eine Kontrolle über den Glauben der einzelnen Zeugen Jehovas aus. Dies wurde durch die Zeugenaussagen vor dem Osloer Bezirksgericht am Mittwoch und Donnerstag letzter Woche eindeutig bestätigt.“

Und darüber hinaus:

„Die biblisch begründete Ausschlusspraxis der Zeugen Jehovas wurde von höheren Gerichten in der ganzen Welt geprüft, darunter in Argentinien, Belgien, Kanada, England, Deutschland, Irland, Italien, Japan, Polen, Südafrika und den Vereinigten Staaten. Alle diese höheren Gerichte haben übereinstimmend entschieden, dass diese religiöse Praxis völlig legal ist und nicht zur Diskriminierung beiträgt.“

Hat mehrere Male geweint

Vor Gericht haben jedoch mehrere Zeugen des Staates beschrieben, wie sie nach ihrem Austritt aus den Zeugen Jehovas den Kontakt zu Familie und Freunden verloren haben. Einige haben erlebt, dass sie geächtet wurden, während andere die Religionsgemeinschaft mehr oder weniger freiwillig verlassen haben. Jan Frode Nilsen, der seine Geschichte bereits in Fædrelandsvennen erzählt hat, ist einer der Zeugen für den Staat.

„Es gab viele ehemalige Mitglieder, die sich vor Gericht gemeldet und ihre Geschichte erzählt haben. Es war herzzerreißend, und ich habe mehrmals geweint, als ich hörte, wie sie nach ihrem Austritt aus den Zeugen Jehovas jeden Kontakt zu Familie, Freunden und Kindern verloren haben. Manche „freiwillig“, andere wurden ausgeschlossen“, sagt Nilsen.

In jedem Fall wird man aus der Gemeinschaft ausgeschlossen

Er ist der Meinung, dass die Zeugen Jehovas nicht die Wahrheit sagen, wenn sie vor Gericht behaupten, dass es jeder einzelnen Familie freisteht, ob sie Kontakt zu Mitgliedern haben will, die die Glaubensgemeinschaft verlassen haben.

„Sie sagen, dass sie eine solche Praxis nicht haben, was Unsinn ist. Ich kenne viele Menschen, die regelrecht ausgegrenzt wurden und dadurch ihr gesamtes Netzwerk verloren haben.“

Die Zeugen Jehovas sind der Ansicht, dass der Verlust ihres Rechts auf Registrierung als Religionsgemeinschaft eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellt und gegen die Menschenrechte verstößt.

Verstoß gegen die Religionsfreiheit?

Der Gouverneur von Oslo und Viken verweigerte den Zeugen Jehovas zunächst staatliche Zuschüsse und die Registrierung als Religionsgemeinschaft. Der Gouverneur war der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas das Recht ihrer Mitglieder auf freien Austritt verletzten und dass ein freiwilliger Austritt, oder Austritt per Ausschluss aus der Gemeinde bedeute, dass sie keinen Kontakt mehr zu Familie und Freunden haben dürften.

„Diese Praxis kann dazu führen, dass sich die Mitglieder unter Druck gesetzt fühlen, in der Religionsgemeinschaft zu bleiben“, heißt es in der Entscheidung des Landrats aus dem Jahr 2021.

Die Zeugen Jehovas sind der Ansicht, dass die Tatsache, dass sie das Recht auf Registrierung als Religionsgemeinschaft verloren haben, eine Verletzung der Religionsfreiheit darstellt und gegen die Menschenrechte verstößt, und in einer E-Mail verweist Sprecher Pedersen auf Folgendes:

„Der staatliche Verwalter besteht darauf, dass der Verlust der staatlichen Unterstützung und der Registrierung keine Verletzung der Religionsfreiheit und der Menschenrechte darstellt. Aber der EGMR [Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte – Anm. JZ Help e.V.] hat Russlands Einsatz der Deregistrierung (und anderer Dinge), um die Zeugen Jehovas zu zwingen, rundweg abgelehnt. In einer Entscheidung vom 7. Juni 2022 in der Rechtssache Taganrog LRO und andere gegen Russland erklärte der EGMR, dass Russlands „Politik der Intoleranz … gegenüber den religiösen Praktiken der Zeugen Jehovas“ (§ 254) eine Verletzung mehrerer Artikel der EMRK [Europäische Menschenrechtskonvention – Anm. JZ Help e.V.] darstellt.“

Der Staat hat vor Gericht bestritten, gegen die EMRK verstoßen zu haben, weil die Zeugen Jehovas immer noch das Recht haben, sich als Religionsgemeinschaft zu bezeichnen.

Das Buch der Ältesten, „Hütet die Herde Gottes“, sollte nur von Männern gelesen werden, die Älteste bei Jehovas Zeugen sind. In dem Buch werden die Aufgaben der Ältesten beschrieben, und Auszüge daraus werden jetzt vor Gericht als Beweismittel vorgelegt.

Eigene Texte von Zeugen Jehovas als Beweismittel verwenden

Als Beweis für die Ausgrenzungspraxis der Zeugen Jehovas hat der Staat vor Gericht sowohl Zitate aus dem „Ältestenbuch“ als auch Verweise auf die eigene Website der Religionsgemeinschaft JW(dot)org vorgelegt. Sie sind der Meinung, dass beide Quellen klare Antworten auf die Praxis des Ausschlusses von Mitgliedern geben und sie ermutigen, keinen Kontakt mit ausgestoßenen Familienmitgliedern zu haben. Die Zeugen Jehovas verhindern somit den freien Austritt. Der Staat glaubt auch beweisen zu können, dass die Rechte der Kinder in der Religionsgemeinschaft verletzt werden, indem sie psychischer Gewalt und sozialer Kontrolle ausgesetzt werden.

Die Zeugen Jehovas hingegen sind der Ansicht, dass das „Ältestenbuch“ ein religiöser Text ist und dass Dinge aus diesem Buch nicht wörtlich interpretiert werden dürfen. Laut der Zeitung Vårt Land haben die Zeugen Jehovas vor Gericht darauf hingewiesen, dass die Religionsfreiheit dem Staat Grenzen setzt und dass der Staat grundlegende religiöse Texte nicht auslegen darf.

„Wie die Dinge interpretiert und im Vergleich zu anderen Aussagen in denselben Texten gewichtet werden, hat der Richter nicht die theologischen Voraussetzungen, um zu entscheiden.“, sagte Anders Ryssdal, der Anwalt der Zeugen Jehovas, letzte Woche vor Gericht.

In einer E-Mail führt Jørgen Pedersen, Sprecher der Zeugen Jehovas in Skandinavien, aus:

„Es ist wichtig zu betonen, dass die Tatsache, dass es nicht Sache des Staates ist, die Texte der Zeugen Jehovas zu interpretieren, nicht von den Zeugen Jehovas erfunden wurde. Dieser Grundsatz ist in der internationalen Rechtsprechung, zum Beispiel durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), eindeutig festgelegt worden.“

Mehr als Religionsfreiheit

Für die Zeugen Jehovas geht es in diesem Fall nicht nur um die Religionsfreiheit, sondern auch um die mehr als 50 Millionen NOK [Norwegische Kronen], die sie seit 2021 an staatlichen Beihilfen verloren haben. Für Jan Frode Nilsen und die anderen ehemaligen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft geht es um viel mehr.

„Der Fall wird in mehreren Ländern aufmerksam verfolgt, und viele sind besorgt über das Ergebnis und die Bedeutung, die es im Nachhinein haben wird. Aber unabhängig davon, wie der Fall ausgeht, konnten diejenigen, die über ihre eigene Ausgrenzung und den Verlust aller sozialen Kontakte zu Familie und Freunden ausgesagt haben, ihre Geschichte laut erzählen. Ich denke, das ist eine gute Erfahrung für viele, die nach ihrem Austritt aus den Zeugen Jehovas eine schreckliche Zeit erlebt haben.“

Der Prozess endete am Freitag, dem 19. Januar, und sollten die Zeugen Jehovas den Prozess gegen den Staat verlieren, wird wahrscheinlich Berufung eingelegt.

„Sollte es ein negatives Urteil geben, werden wir unsere rechtlichen Möglichkeiten prüfen“, schreibt Jørgen Pedersen, Sprecher der Zeugen Jehovas.

Zeugen Jehovas fordern 35 Millionen an staatlichen Subventionen!


Weitere Rechtsentscheidungen gegen Zeugen Jehovas – Europa und International -> hier!

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NORWEGEN – „Jehovas Zeugen wollen dies als Fall von religiöser Verfolgung darstellen“

Der Staat Norwegen verweigert der Organisation der Zeugen Jehovas die Registrierung als Religionsgemeinschaft samt finanzieller Unterstützung. Nun klagte die Organisation gegen den Staat. Über den Prozess in Oslo.

Der norwegische Aktivist Jan Frode Nilsen und der Rechtsberater der Zeugen Jehovas, Ben Elder:
Auf entgegengesetzten Seiten stehend – so erlebten sie den Prozess

FAZIT: Am Freitag trennten sich nach dem zweiwöchigen Streit zwischen dem Staat und den Zeugen Jehovas die Wege der Parteien vor dem Osloer Bezirksgericht. Ben Elder und Jan Frode Nilsen haben den Fall von verschiedenen Seiten aus verfolgt.

Ein Artikel von Jor Hjulstad Tvedt, erschienen in der Tageszeitung Vårt Land
Veröffentlicht: am 19. Januar 2024
Übersetzung: JZ Help e.V.

Am Freitag haben die Parteien ihre Schlussplädoyers im Prozess zwischen den Zeugen Jehovas und dem Staat vor dem Osloer Bezirksgericht gehalten. Das Gericht hat sich nun zurückgezogen, und der Fall wurde zur Verhandlung aufgenommen.

Vårt Land hat mit zwei Personen gesprochen, die den Fall in dieser Woche aufmerksam verfolgt haben – und zwar von verschiedenen Seiten. Jan Frode Nilsen ist ein ehemaliges Mitglied der Organisation und war selbst als Zeuge für den Staat geladen.

Ben Elder ist Rechtsberater bei der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas zum Schutz der Religionsfreiheit, einer Organisation, die sich gegen die Justiz und die Behörden einsetzt, um die Interessen der Religionsgemeinschaft zu verteidigen.

Jan Frode Nilsen sagt, dass es in den letzten Tagen schwierig war, die Verfahren der Zeugen Jehovas zu verfolgen.

„Es wird so dargestellt, als ob alles, was man erlebt hat, und die Geschichte, die man mit sich herumträgt, nur in seinem eigenen Kopf ist“, sagt er.

Er sagt, er sei vor allem überrascht, wie weit die Zeugen Jehovas gehen, wenn sie leugnen, dass es eine feste Lehre darüber gibt, wie die Ausgeschlossenen zu behandeln sind. Gleichzeitig hat er das Gefühl, dass die Anwälte der Religionsgemeinschaft in dieser Frage schwanken.

„In einem Moment geben sie zu, dass es eine Praxis gibt, im nächsten sagen sie, dass sie keine haben. Meiner Meinung nach sollte es eigentlich keinen Zweifel an der Tatsache geben, und die interessante Frage ist die rechtliche.“

Internationale Aufmerksamkeit

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist Nilsen der Ansicht, dass man aus diesem Fall viel lernen kann. Deshalb wird er auch von Ex-Zeugen in der ganzen Welt sehr aufmerksam verfolgt, sagt er. Mit der Behauptung, dass es keine korrekte Praxis gibt und dass es jedem einzelnen Mitglied überlassen bleibt, wie es mit ausgeschlossenen Mitgliedern umgeht, haben die Zeugen Jehovas nach Ansicht von Nilsen Aussagen gemacht, die internationale Bedeutung haben werden.

„Sie haben die Zahnpasta aus der Tube gedrückt, und sie werden es nie wieder rückgängig machen können. Und es gibt nichts, was wir mehr wollen als das.“

Er sagt auch, dass das, was sich vor Gericht zeigte, völlig im Gegensatz zu dem steht, was im Wachtturm, der eigenen Zeitschrift der Zeugen Jehovas, steht.

„Deshalb wollen sie die Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas von der Beweisführung abschirmen und sagen, dass dies „heilige Texte“ sind, die der Staat nicht auslegen kann. Denn sie wissen, was dort geschrieben steht.“

„Für uns ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, wer die Wahrheit sagt. Immerhin werden wir als ein paar verärgerte Aktivisten dargestellt. Dann ist es klar, dass es persönlich wird.“
Jan Frode Nilsen

Selbsttherapeutisch

Für ihn und die anderen Ex-Zeugen geht es nicht in erster Linie darum, vor Gericht zu gewinnen, sagt Nilsen. Ob die Zeugen Jehovas die staatliche Unterstützung verlieren, ist seiner Meinung nach Nebensache. Viele derjenigen, die vor Gericht ausgesagt haben, haben ihre Geschichte noch nie zuvor auf diese Weise erzählt, und er sagt, dass dies an sich eine große Bedeutung hatte.
Er sagt auch, dass er und die anderen Ex-Zeugen es seltsam fanden zu hören, wie sich die Zeugen Jehovas als verletzliche Minderheit darstellen.

„Denn auf individueller Ebene sind wir [Ex Zeugen Jehovas im Gericht in Oslo – Anm. JZ Help e.V.] diejenigen, die in der Minderheit waren. Einzelpersonen [ohne große finanzielle Mittel – Nachtrag von Jan Frode Nilsen an JZ Help e.V.] im Angesicht einer weltweiten Organisation, die Milliarden in den Büchern und Millionen von Mitgliedern hat.“ [Sie zahlten ihrem Anwalt Ryssdal 600 € pro Stunde. Insgesamt haben sie allein für dieses Gerichtsverfahren im Januar
450.000 EUR ausgegeben. – Nachtrag von Jan Frode Nilsen an JZ Help e.V.]

Nilsen meint auch, dass die Anwälte der Regierung gute Arbeit geleistet haben. Ihm zufolge sind sie ruhig geblieben und haben dem widerstanden, was er als Strategie der Verschleierung und Verwirrung durch Hervorhebung irrelevanter Punkte und Beispiele ansieht:

„Die Zeugen Jehovas wollen die Sache als eine Frage religiöser Verfolgung darstellen. Ich habe das Gefühl, dass die Anwälte gut darin sind zu sagen: „Entspannen Sie sich, darum geht es nicht, es geht um eine staatliche Unterstützungsregelung“.“

Keine Kenntnis von anderen Fällen

Ben Elder war Zeuge für die Zeugen Jehovas und sagt, dass die Organisation, die er vertritt, oft als dritte Partei in europäischen Gerichtsverfahren auftritt. Sie arbeiten auch daran, das Verständnis für die Herausforderungen, mit denen die Zeugen Jehovas konfrontiert sind, unter öffentlichen Akteuren und Menschenrechtsaktivisten zu verbreiten.
Sie haben den Fall zwischen dem Staat und den Zeugen Jehovas in Norwegen seit dessen Beginn im Jahr 2022 verfolgt.

Frage: „Ist der Fall einzigartig im europäischen Kontext?“

Elder: „Ja und nein, ähnliche Anschuldigungen sind in der Vergangenheit erhoben worden. Einzigartig ist jedoch, dass es so weit gekommen ist und dass die Registrierung als Religionsgemeinschaft bereits zurückgezogen wurde. Ich glaube nicht, dass das bisher in einem anderen europäischen Land geschehen ist. Das ist Neuland für uns, und um ehrlich zu sein, waren wir von der Entscheidung des Landrats und des Ministeriums sehr überrascht.“

Laut Elder beobachtet die Organisation eine zunehmende Aktivität der so genannten „Anti-Kult“-Organisationen in Europa. Laut Elder handelt es sich dabei um Organisationen, die mit dem Ziel gegründet wurden, religiöse Minderheiten anzugreifen, indem sie behaupten, sie seien zweitklassige Religionen und schädlich für die Gesellschaft.

„Die gleiche Rhetorik wird in jedem Land mit genau dem gleichen Wortlaut wiederholt.“

Glaubt, dass der Staat schwache Beweise hat

Auf die Frage, ob er zuversichtlich sei, dass sich das Gericht auf ihre Seite schlagen werde, antwortet Elder, er sei zuversichtlich, dass der Fall auf soliden rechtlichen Argumenten beruhe. Aber wenn es um das Ergebnis geht, hängt alles davon ab, was der Richter hervorhebt, sagt er.

Frage: „Beeindrucken Sie die Geschichten, die in den Aussagen der Ex-Zeugen auftauchen?“

Elder: „Ja, natürlich, wenn Menschen schlechte Erfahrungen gemacht haben und psychisch krank sind – das ist eine schreckliche Situation, in der man sich befindet. Aber zu sagen, dass dies auf unsere Religion zurückzuführen ist… Da tun wir uns ein bisschen schwer.“

Er sagt auch, dass der Staat keine Beweise für eines seiner Hauptargumente vorgelegt hat, nämlich dass die Organisation Minderjährige ausschließt und auf diese Weise psychologische Gewalt gegen Kinder ausübt.

„Der einzige Beweis, den der Staat vorgelegt hat, dass Minderjährige ausgeschlossen werden, war ein Fall vor fast 30 Jahren. Wenn das alles ist, dann ist es zu wenig, um zu sagen, dass es ein großes Problem ist.“

In die Gesellschaft integriert

Frage: „Aber selbst, wenn Sie sich dafür verbürgen, dass es sich um Einzelschicksale handelt und dass es rechtlich nichts zu beanstanden gibt. Glauben Sie, dass Sie trotzdem etwas an der Art und Weise, wie Sie ehemalige Mitglieder behandeln, tun könnten, damit weniger schlechte Erfahrungen gemacht werden?“

Elder: „Das ist eine gute Frage, und ich glaube, sie wurde von der Religionsgemeinschaft beantwortet, als der Staatsverwalter sagte, dass die Zeugen Jehovas ihre Praxis ändern müssen, um Unterstützung zu erhalten. Das können wir nicht, denn sie basiert auf unserem Verständnis der Bibel und unserer festen Überzeugung von dem, was sie sagt“, antwortet Elder.

Er fügt hinzu, dass sich die Organisation „natürlich“ an die nationale Gesetzgebung halten werde, aber er sei zuversichtlich, dass die derzeitige Gesetzgebung auf ihrer Seite sei.

Frage: „Sie werden oft als eine geschlossene Religionsgemeinschaft bezeichnet. Was denken Sie darüber?“

Elder: „Ich persönlich finde das lächerlich, aber das hören wir oft, ja. Wir leben nicht in Isolation, wir haben Fernsehen, Internet und nehmen am Gemeinschaftsleben teil.“

Im Vergleich zu vielen anderen Religionsgemeinschaften sind die Zeugen Jehovas nach Ansicht von Elder sehr gut in die Gesellschaft integriert.

„Wir schicken unsere Kinder auf dieselben Schulen wie alle anderen, wir sind Ihre Nachbarn und Ihre Kollegen. Wir stehen sogar auf Ihrer Fußmatte, und am Samstagmorgen stehen wir an der Straßenecke“, sagt er mit einem Lächeln.

Das Urteil wird voraussichtlich in etwa zwei Wochen erwartet.

Fortsetzung folgt!

Mehr zum Geschehen in Norwegen -> hier!

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Kanada – Datenschutz verletzt nicht Religionsfreiheit

Mit der heutigen Entscheidung wies Richter Wilson vom Obersten Gerichtshof von British Columbia eine Petition zurück, in der behauptet wird, das Datenschutzgesetz der Provinz verletze die Religionsfreiheit zweier Gemeinden der Zeugen Jehovas (Britisch Columbia Humanist Association 08.01.2024).

Zwei ehemalige Zeugen Jehovas (die Antragsteller) hatten von ihrem Recht gemäß dem Personal Information Protection Act (PIPA) der Provinz Gebrauch gemacht und persönliche Aufzeichnungen ihrer ehemaligen Gemeinden in Grand Forks und Coldstream verlangt. Älteste der Gemeinden erhoben Einspruch und behaupteten, eine solche Offenlegung würde „vertrauliche religiöse Kommunikation“ offenlegen. Der Informations- und Datenschutzbeauftragte von British Columbia entschied im Juni 2022, dass die Gemeinden die Aufzeichnungen ihrem Büro zur Prüfung vorlegen müssen, bevor sie den Antragstellern übergeben werden.

Weitere Informationen zum Datenschutz

Italien – Mordfall bringt dunkle Welt der Zeugen Jehovas ans Licht

Italien/Rimini – Ende November wurde in der italienischen Fernsehsendung, “Chi l’ha visto” (wörtlich “Wer hat’s gesehen?”, vergleichbar mit “Aktenzeichen XY ungelöst” in Deutschland) ein Video der Zeugen Jehovas über den Kontaktabbruch zu Ex-ZJ ausgestrahlt und sogar erwähnt, dass die ZJ-Organisation dieses von ihrer Website wieder gelöscht hat.

Hintergrund dafür ist ein ungelöster brutaler Mordfall Anfang Oktober in Rimini an einer 78-jährigen ZJ, Piera Paganelli, auf dem Heimweg nach einer Versammlung. Unter den Verdächtigen sind Bewohner aus ihrem Stockwerk: Schwiegertochter, Nachbarn, Bruder der Schwiegertochter, Vater der Schwiegertochter.

Die Ermittler deckten Bemerkenswertes auf: Die Schwiegertochter, eine Zeugin Jehovas, hatte ein Verhältnis mit dem Nachbarn. Als die Leiche gefunden wurde, hätte ein Rechtskomitee mit der Schwiegertochter stattfinden sollen. Die Aussage der Ermordeten wäre wichtig für die Entscheidung des Rechtskomitee gewesen. Monate vorher wurden ihrem Ehemann, einem Dienstamtgehilfen, die Vorrechte entzogen wegen Steuerhinterziehung und weil sie in der Ehe Probleme hatten. Kurz danach hatte er einen “Unfall” und lag monatelang im Koma. Er hätte am Tag nach dem Mord entlassen werden sollen.

Da in der Öffentlichkeit bekannt wurde, dass die Schwiegertochter Angst vor dem Komitee hatte und dass dies damit ein Motiv sein könnte, haben die Ältesten und die Zentrale der Zeugen Jehovas in Rom in Interviews irreführenderweise erklärt, dass sie sich nur nach dem Befinden erkundigen wollten und jedes Mitglied freiwillig aus der Organisation aussteigen kann und trotzdem die familiären Kontakte selbstverständlich unverändert bleiben, usw. (siehe auch: Soziale Ächtung und Kontaktverbot)

Viele Ex-ZJ haben an die Redaktion geschrieben und erklärt, was wirklich läuft, so dass gestern das Ächtungsvideo ausgestrahlt wurde und Zeugenaussagen vieler Ex-JZ erwähnt wurden.

Seit zwei Monate ist das Image die Zeugen Jehovas in Italien nicht mehr so positiv und es wird oft im Fernsehen über die dunkle Zeugen Jehovas-Welt berichtet. Dinge wie Rechtskomitee, Ausschluss, Kontaktabbruch und introvertierte Älteste, die sich hinter dem religiösen Beichtgeheimnis verstecken, werden nicht nur von Journalisten, sondern auch von Kriminologen und Ermittlern öffentlich auseinandergenommen. Bis heute wurde der Mörder noch nicht gefunden. Auch eine Spur in die Gemeinde wird nicht ausgeschlossen. 

Siehe auch Artikel „Caso Pierina: figlio fu sollevato da ruolo nei Testimoni di Geova“ (ANSA, 04.11.2023)

Weitere Informationen zu Italien finden Sie hier.

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Spanien – Jehovas Zeugen verklagen Opferverein und verlieren

14.12.2023 – Spanisches Gericht entscheidet zugunsten des Vereins Asociación Española de víctimas de los testigos de Jehová (AEVTJ), dass Jehovas Zeugen als „zerstörerische Sekte“ und Betroffene als „Opfer“ bezeichnet werden können.

Die Zeugen Jehovas haben einen schweren juristischen Rückschlag erlitten in ihrem Bemühen die ehemaligen Anhänger, die sich in einer Opfervereinigung zusammengeschlossen hatten, zum Schweigen zu bringen und die Auflösung des Vereins zu erzwingen.

Pressestimmen

Gericht in Madrid akzeptiert das Jehovas Zeugen als “zerstörerische Sekte” und ihre Anhänger als “Opfer” bezeichnet werden können
Nachrichten.es 13.12.2023

Jehovas Zeugen sind eine „zerstörerische Sekte“ und die ehemaligen Mitglieder seien „Opfer“, heißt es in einem Urteil
Die Klage dieser religiösen Organisation gegen die spanische Vereinigung der Opfer der Zeugen Jehovas wird abgewiesen.
Larazon 14.12.2023

Die Justiz umfasst die Vereinigung der Opfer der Zeugen Jehovas
Ein Madrider Gericht schließt aus, dass das Unternehmen das Recht auf die Ehre eines Geständnisses verletzt hat, obwohl zwei weitere Klagen noch anhängig sind.
Conica 13.12.2023

Ein Madrider Richter behauptet, die Zeugen Jehovas seien eine Sekte und ehemalige Mitglieder seien Opfer
Ein Satz weist darauf hin, dass es sich um eine Sekte für „übermäßige Kontrolle“ handelt die sie auf ihre Gläubigen ausübt.
El National Cat 14.12.2023

Ein Urteil legt fest, dass die Meinungsfreiheit die Bezeichnung für die Zeugen Jehovas als „zerstörerische Sekte“ schützt
Europapress.es 14.12.2023

Laut Gerichtsurteil seien die Zeugen Jehovas eine „zerstörerische Sekte“
Noticias 14.12.2023

siehe auch
Spanien – gravierende Vorwürfe gegen Jehovas Zeugen

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Zeugen Jehovas klagten gegen die Niederlande und haben verloren

Die Zeugen Jehovas der Niederlande haben gegen den Staat geklagt, weil dieser eine Untersuchung zum Umgang der Gemeinschaft mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Auftrag gegeben hatte. Die Zeugen Jehovas haben diese Klage verloren, wie am 13. Dezember 2023 bekannt wurde.

Zur Vorgeschichte

In den Niederlanden gründeten im Jahr 2018 ehemalige Zeugen Jehovas eine
Organisation für Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch – Reclaimed
Voices.
Innerhalb kurzer Zeit sammelte die Organisation 276 Berichte über sexualisierte Gewalt gegen Kinder innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas. Dazu gib es diese sehr empfehlenswerte Dokumentation mit deutschen Untertiteln. 

Die schiere Anzahl von Betroffenen und auch ihre Geschichten bewegten die niederländische Öffentlichkeit sowie die Politik. In der Folge wurde die niederländische Regierung aktiv und forderte die Zeugen Jehovas auf, eine eigene unabhängige Untersuchung einzuleiten, was die Organisation verweigerte. Aus diesem Grund beauftragte die niederländische Regierung die Universität Utrecht, Vorfälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie den Umgang der Organisation damit zu untersuchen.

Mindestens 751 Rückmeldungen wurden von der Universität Utrecht untersucht, s. diesen Artikel im Tagesspiegel vom Januar 2020. Die Zeugen Jehovas versuchten diesen Bericht – hier die deutsche Übersetzung der Zusammenfassung – zur Untersuchung im Januar 2020 gerichtlich zu verhindern, hatten aber keinen Erfolg. Der Bericht stellte der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas das denkbar schlechteste Zeugnis im Umgang mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder aus.

Im April 2021 wurde bekannt, dass die Organisation der Zeugen Jehovas
versuchte, an die Gesprächsprotokolle der von Missbrauch Betroffenen, die gegenüber der Universität Utrecht Auskunft gegeben hatten, heranzukommen, was der Organisation jedoch verwehrt wurde.

Die Zeugen Jehovas haben schließlich den Staat Niederlande verklagt wegen der in Auftrag gegebenen Untersuchung durch die Universität Utrecht, aber verloren, wie am 13. Dezember 2023 bekannt wurde. Siehe dazu den Artikel unten.

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Gericht: Minister hat Zeugen Jehovas nicht diskriminiert

13. Dezember 2023

Artikel bei rtv drenthe
Übersetzung durch JZ Help

Hoofdkantoor Jehovah's getuige Emmen
Der Hauptsitz der Zeugen Jehovas in Emmen. © RTV Drenthe / Janet Oortwijn

Der Minister für Justiz und Sicherheit hat die Zeugen Jehovas nicht diskriminiert, indem er 2018 und 2019 nur sie wegen des Umgangs mit Beschwerden über sexuellen Missbrauch innerhalb der Gemeinschaft überprüfen zu lassen. Dies hat das Gericht in Den Haag heute entschieden.

Nach Ansicht des Gerichts war es nicht notwendig, eine solche Untersuchung auch bei anderen kirchlichen Organisationen durchzuführen,
da es zu diesem Zeitpunkt keine Anzeichen dafür gab, dass der Umgang mit
solchen Beschwerden dort nicht in Ordnung war.

Die Zeugen Jehovas haben den niederländischen Staat wegen
Diskriminierung verklagt, wie die Zeitschrift Trouw Anfang dieser Woche
berichtete. Der Grund: Nur ihr Umgang mit sexuellem Missbrauch wurde von der Regierung untersucht, während andere religiöse Gruppen außenvor gelassen wurden. Der ehemalige Justizminister Sander Dekker hatte dies angeordnet. Die Zeugen Jehovas haben in den Niederlanden etwa 30.000 Mitglieder und ihren Hauptsitz in Emmen.

Stigmatisierung

Die Zeugen Jehovas waren der Ansicht, dass Dekker sich stigmatisierend über sie geäußert und durch die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen mehrere Grundrechte verletzt habe, nachdem die Universität Utrecht
die Untersuchung durchgeführt hatte. Das Gericht befand, dass die Äußerungen des ehemaligen Ministers im Rahmen des Zulässigen lagen, auch wenn sie kritisch waren, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Die Studie, um die sich dieser Rechtsstreit dreht, erschien 2020, nachdem aufgedeckt worden war, dass der Umgang mit Missbrauchsfällen
innerhalb der Zeugen Jehovas zu wünschen übrig ließ. Laut den Opfern hatte die Handhabung mit der geschlossenen Kultur bei den Zeugen Jehovas zu tun. Die Glaubensgemeinschaft war mit den Schlussfolgerungen der Untersuchung überhaupt nicht einverstanden und versuchte, die Veröffentlichung des Berichts zu verhindern, verlor aber in der Berufung.

Maßnahmen gerechtfertigt

Minister Dekker war enttäuscht, dass der Vorstand der Zeugen Jehovas selbst keine Maßnahmen ergreifen wollte, um den Umgang mit Beschwerden über sexuellen Missbrauch zu verbessern. Er habe sich im Repräsentantenhaus dazu geäußert und genieße dort Immunität, sagte der Richter.

Die Zeugen Jehovas wollten ein Verbot von Äußerungen, Strategien oder Maßnahmen, die auf dem Bericht der Universität basieren. Der Richter erklärte jedoch, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien gerechtfertigt und
ausreichend sorgfältig ausgearbeitet.


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